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Herr Weigele Gerhard besitzt die erforderliche Qualifikation aufgrund seiner Teilnahme am DEKRA-Seminar "Brandschutzbeauftragter" sowie das Fachwissen aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung im vorbeugenden und baulichen Brandschutz.

Bedarfsermittlung Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung beauftragt werden. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund anderer gesetzlicher Forderungen können Brandschutzbeauftragte notwendig sein.

Externe Brandschutzbeauftragte
Der Brandschutzbeauftragte kann extern beauftragt werden. Dabei sind einige Regeln einzuhalten. Bei der Beauftragung eines „externen Brandschutzbeauftragten“ ist sicherzustellen, daß dieser in die interne Sicherheitsorganisation eingebunden wird.
Wird ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich oder gemäß behördlicher Aufgaben zwingend vorgeschrieben, ist gegebenenfalls eine Mitteilung an die zuständige Behörde zur Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten erforderlich. Dies kann die Bauaufsicht, die Branddirektion o. ä. sein.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte hat den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb.